Meldeempfänger: Wenn’s beim Feuerwehrmann am Gürtel piept
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Rund 95 Prozent der aktiven Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Deutschland gehören einer freiwilligen Feuerwehr (FF) an, rücken ehrenamtlich zu Einsätzen aus. Nur knapp 5 Prozent sind hauptberuflich bei Feuerwehr – also einer Berufsfeuerwehr oder einer FF mit hauptamtlicher (Wach-)Bereitschaft. Das ist so vielen Bürgern nicht bekannt. Wer kennt nicht die Frage “Und wo ist die Rutschstange?”, wenn Besucher in ein Feuerwehrhaus einer FF kommen?! Die gibt es in der Regel nicht bei der freiwilligen Feuerwehr, weil es keine Ruheräume in Obergeschossen gibt.
Die Ehrenamtlichen – immerhin über 1 Millionen Menschen deutschlandweit – kommen von der Arbeit, von Zuhause, vom Einkaufen, vom Sport und sonst woher bei einem Einsatz zum Feuerwehrhaus. Eine Alarmierung der Feuerwehr erfolgt meist über Meldeempfänger – entweder Funkmelder oder digitale Alarmierung z.B. über SMS. Das hängt vom Konzept des Kreises beziehungsweise der Kommune ab, beziehungsweise vom Status in Bezug auf Digitalfunk.
Pieper, Melder, Pager – für die personenbezogenen Alarmierungsgeräte der Feuerwehren gibt es unterschiedliche Bezeichnungen. Offiziell heißen die Pieper im Bereich der analogen Alarmierung Funkmeldeempfänger und im Bereich der digitalen Alarmierung (POCSAG-System) folglich Digitale Meldeempfänger.
Analoge Alarmierung und Funkmeldesystem
Im analogen Netz gibt es zwei Alarmierungssysteme. Die ältere Version – aus den 1970er Jahren – ist die Alarmierung über die sogenannte 5-Ton-Folge. Hier werden nacheinander fünf Töne mit unterschiedlichen Frequenzen gesendet, die Tonhöhe bestimmt eine Ziffer beziehungsweise Wiederholzeichen. Den Feuerwehren wurden diese Nummer-Kombinationen zugeordnet. Sie richten sich nach Bundesland, Landkreis beziehungsweise Region und der zu alarmierenden Feuerwehr.
Zweite Variante ist das Funkmeldesystem – kurz FMS. Darin wird von der Leitstelle ein Status an eine sogenannte FMS-Codierung gesendet. Die Funkmeldeempfänger werten die gesendete FMS-Kennung aus, ob zu der Codierung eine Alarmschleife auf dem Gerät aufgeschaltet ist. Ist das der Fall, erfolgt die Alarmierung: per Piepton und/oder Zeichenanzeige entsprechend des Einsatzstichwortes.
Alarmierung mit POCSAG-Systems
In der digitalen Alarmierung wird das Signal über das sogenannte POCSAG-Protokoll gesendet – unabhängig vom Sprechfunkverkehr. Um das Signal zu empfangen, benötigen die Einsatzkräfte Digitale Meldeempfänger (DME). Über diese Alarmierungsart können Texte – Einsatzstichwort plus Ort und weitere Informationen – auf die Melder gesendet werden.
Aber das POCSAG-System gehört nicht direkt zum Bereich Digitalfunk. Denn gesendet werden zwar digitale Signale, jedoch auf einem analogen Funkkanal.
Trageweise von Meldeempfängern
Die meisten Feuerwehrangehörigen tragen ihre Pieper am Gürtel. Sie nutzen dafür Meldertaschen beziehungsweise Gürtelclips. Vorteil bei der Trageweise am Gürtel ist, dass der Meldeempfänger schnell griffbereit ist – entweder um umgehend das Einsatzstichwort zu erfassen oder um den schrillen Ton zu quittieren.
Über Smartphone und Telefon alarmieren
Einige Feuerwehren nutzen mittlerweile App-basierte Alarmierungssysteme für Smartphones. Das ist durchaus umstritten, inbesondere mit Blick auf den Datenschutz. Aber es bietet die Möglichkeit der Benachrichtigung der Kräfte, auch wenn sie sich nicht im Alarmierungsbereich aufhalten oder der Pieper nicht auslöst, sowie für den Feuerwehrmann die Chance, den Melder auch mal auszuschalten (beispielsweise in Vorlesungen, beruflichen Terminen, in der Kirche etc.) und den Alarm trotzdem zu empfangen.
Text: Christian Patzelt, Redakteur Feuerwehr-Magazin Quelle: www.feuerwehrmagazin.de
Änderungen Feuerwehrgesetz
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Der Bayerische Landtag hat nunmehr umfangreiche Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) beschlossen.
Die Neuerungen im BayFwG stellen das Feuerwehrwesen in Bayern nicht auf den Kopf. Es hält jedoch eine Vielzahl von guten und größeren Veränderungen für uns bereit, für die der LFV Bayern in der Vergangenheit lange und intensiv gekämpft hat.
Wichtig und hilfreich war dabei eine breite Phalanx mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der Kommunalen Unfallversicherung Bayern und den Partnerorganisationen wie AGBF Bayern und Werkfeuerwehrverband Bayern, die uns die gemeinsame Durchsetzung ehrgeiziger Ziele erlaubt hat und mit denen wir stets eine gemeinsame Stimme im Interesse der bayerischen Feuerwehren gefunden haben.
Mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat uns zu jeder Zeit eine sachorientierte und partnerschaftliche Zusammenarbeit verbunden. Nicht unerwähnt bleiben sollen auch die Vertreter des Innenausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags und die Landtagsfraktionen für ihr stets offenes Ohr, wenn es um die Belange des Feuerwehrwesens ging.
Aufgrund der Vielzahl der Neuerungen sollen an dieser Stelle nur einige davon erwähnt werden:
Art. 2 BayFwG eröffnet nun den Landkreisen die Möglichkeit überörtliche Aus- und Fortbildung von Feuerwehrdienstleistenden durchzuführen. Hierfür besteht in der Praxis aus Effizienzgründen und zur Entlastung der gemeindlichen Feuerwehren vielfach ein Bedarf. Die Aufgabe der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes konnte bislang nicht auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft – wie etwa eine Verwaltungsgemeinschaft – übertragen werden. Gerade kleinere Gemeinden haben jedoch häufig Interesse an weitergehenden Formen der kommunalen Zusammenarbeit, um Synergieeffekte besser nutzen zu können. Durch eine Änderung des Art. 1 Abs. 4 BayFwG wird es den Gemeinden ermöglicht, die Pflichtaufgabe des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband oder durch Zweckvereinbarung auf eine andere kommunale Körperschaft zu übertragen. Mit der Altersgrenze von 63 Jahren nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden zunehmend noch feuerwehrdiensttaugliche Personen vom Dienst in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr ausgeschlossen, obwohl sie zur Sicherstellung des gemeindlichen Brandschutzes vielfach sehr wichtig wären. Die Altersgrenze in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayFwG wird daher um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Kindergruppen für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und daher für eine Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr zu jung sind, konnten in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr noch nicht gebildet werden. Gerade wegen der Konkurrenz zu anderen Freizeitaktivitäten ist eine frühzeitige Bindung der Kinder an die Feuerwehren jedoch ein wesentliches Instrument der Nachwuchsgewinnung. Deshalb wurde nun die Möglichkeit geschaffen, Kinder in Kinderfeuerwehren der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr aufzunehmen. Die Komplexität und Vielfalt ihrer Aufgaben stellen an die ehrenamtlichen Kreisbrandräte hohe fachliche und zeitliche Anforderungen. Damit war es konsequent, ihnen jetzt die Möglichkeit einzuräumen, zur Unterstützung Kreisbrandinspektoren ohne Zuweisung eines Inspektionsbereichs zu bestellen, um ihnen spezifische Fachaufgaben übertragen zu können.
Zugleich sollen weitere erforderliche Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus aktueller Rechtsprechung oder aus den Erfahrungen mit dem Vollzug ergeben, wie z.B. die Möglichkeit, bei Bedarf einen weiteren stellvertretenden Kommandanten einzusetzen, eine Ergänzung von Art. 28 BayFwG um weitere Kostentatbestände, die Normierung von Mindestanforderungen an Jugendwarte (Geeignetheit und Volljährigkeit), die Koppelung der Amtszeiten der Kreisbrandmeister und Kreisbrandinspektoren an die Amtszeit des Kreisbrandrats oder der Möglichkeit für den Stadtbrandrat einer kreisfreien Gemeinde, zusätzliche Stadtbrandmeister zu bestellen.
Ein wichtiges Anliegen war dem LFV Bayern auch das Thema Inklusion. Hier galt es, „Feuerwehr“ auch für die Gruppe der Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen zu öffnen, denen der Zugang zur Feuerwehr in der Vergangenheit nicht oder nur erschwert möglich war. Denn gerade auch im Umgang mit Menschen mit Behinderung spiegelt sich der alte Solidargedanke der Feuerwehr „Einer für alle - alle für einen!“ wieder.
Nunmehr ist es möglich, Personen mit Einschränkungen/Behinderungen trotzdem in die Feuerwehr aufzunehmen mit der Maßgabe, dass sich der Dienst auf bestimmte, der jeweiligen Eignung entsprechende Aufgaben Feuerwehr beschränkt.
Wir sind zuversichtlich, dass das geänderte Gesetz unserem Ansinnen, den in großen Teilen ehrenamtlich organisierten abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst bayernweit zu sichern, hilfreich sein kann.
Der LFV Bayern dankt an dieser Stelle allen, die die Gesetzesänderung auf den Weg gebracht und mit begleitet haben. Ein besonderer Dank gilt den Feuerwehren und den Führungsdienstgraden auf örtlicher und überörtlicher Ebene für die vielen wertvollen Anregungen und Hinweise.
Quelle: LFV Bayern
Hallenfest am 1. & 2. Juli 2017
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Hallenfest am 1. & 2. Juli 2017 im Gerätehaus der FF Fürstenzell
Es ist wieder so weit, die Freiwillige Feuerwehr Fürstenzell veranstaltet vom 1. bis 2. Juli ihr traditionelles 2-tägiges Hallenfest.
Das alle zwei Jahre stattfindende Fest beginnt am Samstag um 16.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Auch heuer wird es wieder Vorführungen von Löschgeräten, Geräten zur technischen Hilfeleistung und eine Einweisung in die Benutzung von Feuerlöschern sowie die Handhabung von Rauchmeldern geben. Für die Unterhaltung der Kinder ist natürlich bestens gesorgt! Sei es das Basteln für Kinder, Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto oder mit der 23 m hohen Drehleiter, Löschversuche an der Spritzwand - den Kindern wird es sicher nicht langweilig.
Am Sonntag beginnt das Fest um 11.00 Uhr – nach dem Gottesdienst und der anschließenden festlichen Fahrzeugweihe des neuen Löschfahrzeuges - vor dem Gerätehaus. Außerdem nehmen Bürgermeister Hammer und die Vorstandschaft der Wehr Ehrungen für langjährige Mitglieder vor.
Die gesamte Bevölkerung ist herzlich eingeladen, die Küche am Samstag und Sonntag zu Hause kalt zu lassen. Mittagessen, Kaffee und Kuchen - in bewährter Weise und Qualität von der Feuerwehr selbst zubereitet - erwarten die Gäste an beiden Tagen. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei den Spendern von Kuchen, Gebäck und Torten sowie den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die uns wieder tatkräftig an den zwei Tagen des Festes und auch bei den Vorbereitungen unterstützen. Am Sonntag gegen 16.00 Uhr wollen wir unser Fest, bei dem wir hoffentlich schönes Wetter und viele Gäste haben, wieder ausklingen lassen.
Natürlich wollen wir an diesen beiden Tagen auch für unsere Arbeit und unseren Verein werben. Die Feuerwehr Fürstenzell ist immer auf der Suche nach engagierten Mitgliedern - sei es im aktiven Dienst am Nächsten oder als Förderer – um den stetigen Neuerungen in der Hilfeleistung gewachsen zu sein. Helfen Sie uns, Ihnen zu helfen! Es ist uns jeder Mann, jede Frau und jeder Jugendliche (ab 12 Jahren) herzlich willkommen.
Auf ein gelungenes Fest und zwei schöne Tage freut sich Ihre Freiwillige Feuerwehr Fürstenzell.
(Änderungen vorbehalten!)
Feuerwehrball Bad Höhenstadt
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Einladung
zum Feuerwehrball 2017
Am 21.01.2017 Ab 19:30 Uhr
Im Gasthaus Lustinger – Bad Höhenstadt Auf Euer Kommen freut sich die Feuerwehr Bad Höhenstadt