- Einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten
- Feuerlöscher griffbereit halten
- Nicht nur Funken und Glut der Raketen bergen Gefahren, sondern auch der Lärm, den diese verursachen. Deshalb: Ohren schützen - Raketen und vor allem die Batteriefeuerwerke sollten auf festem Untergrund stehen, damit sie nicht umkippen
- Wenn die Promille-Zahl steigt, das Zündeln lieber lassen
- Vor dem Abschuss der Raketen auf die Windrichtung achten: Nachbarn freuen sich möglicherweise nicht über brennende Neujahrswünsche
- Haustiere beruhigen. Hunde, Katzen und Pferde geraten leicht in Panik, was große Schäden verursachen kann
- Abgebrannte Feuerwerkskörper möglichst sofort zusammenfegen und entsorgen. Sie sind ein verlockendes Spielzeug für Kinder, was oft schwere Verletzungen nach Silvester zur Folge hat, wenn die Kleinen Blindgänger finden
Bei der Bundesanstalt für Materialforschung wird die Arbeit von Jahr zu Jahr umfangreicher. Mehr als 1800 neue Silvesterknaller wurden in diesem Jahr zugelassen. Das sind 92 mehr als im Vorjahr. Obgleich inzwischen das Sprengstoffgesetz die Einfuhr, den Vertrieb sowie die Verwendung nicht zugelassener Feuerwerkskörper von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufgestuft hat, kommen immer mehr illegale Böller auf den deutschen Markt. Die Produkte aus China und Osteuropa seien den in Deutschland geprüften häufig sehr ähnlich, erklärt ein Sprecher des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM). Oftmals tragen sie sogar ein gefälschtes BAM-Siegel.
Der beste Schutz vor gefährlichen, illegalen Silvesterknallern sei daher der kritische Blick beim Einkauf. Sicherheit ist Trumpf – deshalb dürfen Pyrotechnik-Artikel der Klasse II (BAM-PII) auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder von ihnen gezündet werden. Hierzu zählen praktisch alle Sortimente, die in verschlossenen Plastikverpackungen angeboten werden, also etwa Raketen, Kanonenschläge, Böller und "Schwärmer". Erlaubt ist die Abgabe von Feuerwerkskörpern der Klasse II nur innerhalb von Verkaufsräumen, nicht aber in Passagen oder aus einem Kiosk heraus. Für Feuerwerksartikel der Klasse I (BAM-PI) – beispielsweise Knallerbsen oder Knallteufel – gelten im Übrigen andere Regelungen. Diese dürfen während des ganzen Jahres verkauft werden. Eltern sollten diese "Knaller" aber sicherheitshalber nicht von Kindern unter 12 Jahren unbeaufsichtigt abbrennen lassen.
Weitere Tipps
- Silvesterfeuerwerk darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar und auf keinen Fall in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen gezündet werden.
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden und vor dem Abbrennen die Gebrauchsanweisung lesen und die Gefahrenhinweise beachten.
- Silvesterkracher nur sehr kurz in der Hand halten. Nach dem Anzünden rasch Sicherheitsabstand einnehmen – auch den Ohren zuliebe. Blindgänger auf keinen Fall noch einmal zünden.
- Raketen brauchen eine sichere Abschussrampe und müssen so gezündet werden, dass Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge nicht gefährdet sind. Auch auf die Windrichtung achten!